LKW-Ausbildung

Hier geht's zu den "Spielzeugen" für große Jungs und Mädls.

Klasse C

  • Voraussetzung: Klasse B
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gm.
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • Anhänger bis 750 kg
  • ab 21 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet
  • beinhaltet: Klasse C1

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Klasse CE

  • Voraussetzung: Klasse C
  • Kombination Zugfahrzeug Klasse C und Anhänger über 750 kg
  • ab 21 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet
  • beinhaltet: Klasse C1E, BE, T

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Klasse C1

  • Voraussetzung: Klasse B
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t  zul. Gm.
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • Anhänger bis 750 kg
  • ab 18 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet; ab dem 50. Lebensjahr

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Klasse C1E

  • Voraussetzung: Klasse C1
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse
  • Kombination (max. 12 t zul. Gm.) aus Zugfahrzeug Klasse C1 und Anhänger
  • ab 18 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet; ab dem 50. Lebensjahr
  • beinhaltet: Klasse BE

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Klasse L

  • Land- u. forstwirtschaftl.  Zugmaschinen bis 40 km/h
  • mit Anhänger max. 25 km/h
  • Stapler & selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Mindestalter 16

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Klasse T

  • Land- u. forstwirtschaftl. Zugmaschinen mehr als 32 km/h, max. 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Mindestalter 16
  • beinhaltet Klassen L,AM

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