Klasse T
- Land- u. forstwirtschaftl. Zugmaschinen mehr als 32 km/h, max. 60 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
- auch mit Anhänger
- Mindestalter 16
- beinhaltet Klassen L,AM
Details
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.