Klasse T

  • Land- u. forstwirtschaftl. Zugmaschinen mehr als 32 km/h, max. 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
  • auch mit Anhänger
  • Mindestalter 16
  • beinhaltet Klassen L,AM

Details

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

beinhaltet Klasse L, Klasse M, Klasse S