Berufskraftfahrer

Seit dem 01.10.2006 ist das Gesetz für die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im Güter- und Personenverkehr in Kraft. Diese Richtlinie gilt für alle, die Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr durchführen wollen.

Folgende Zugangsmöglichkeiten gibt es:

  1. Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der IHK
  2. Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer-/in oder Fachkraft im   Fahrbetrieb (Dauer ca. 3 Jahre)
  3. Beschleunigte Grundqualifikation durch Teilnahme am Unterricht in einer anerkannten Ausbildungsstätte und Ablegen einer theoretischen Prüfung bei der IHK


Bei weiteren Fragen geben wir gerne Auskunft.

Termine für Kurse finden Sie unter "Weiterbildungstermine"