Klasse C1E

  • Voraussetzung: Klasse C1
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse
  • Kombination (max. 12 t zul. Gm.) aus Zugfahrzeug Klasse C1 und Anhänger
  • ab 18 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet; ab dem 50. Lebensjahr
  • beinhaltet: Klasse BE

Details

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und einem Anhänger dessen zGM mehr als 3.500 kg beträgt.

 

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.

beinhaltet