Klasse C
- Voraussetzung: Klasse B
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gm.
- nicht mehr als 8 Sitzplätze
- Anhänger bis 750 kg
- ab 21 Jahre
- auf 5 Jahre befristet
- beinhaltet: Klasse C1
Details
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
beinhaltet Klasse C1