Klasse C1

  • Voraussetzung: Klasse B
  • Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t  zul. Gm.
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze
  • Anhänger bis 750 kg
  • ab 18 Jahre
  • auf 5 Jahre befristet; ab dem 50. Lebensjahr

Details

Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.