Klasse C1
- Voraussetzung: Klasse B
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zul. Gm.
- nicht mehr als 8 Sitzplätze
- Anhänger bis 750 kg
- ab 18 Jahre
- auf 5 Jahre befristet; ab dem 50. Lebensjahr
Details
Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.