Klasse AM

  • Kleinkrafträder
  • bis max. 50 cm³
  • max. 45 km/h
  • ab 16 Jahre
  • mit der Klasse AM dürfen Fahrzeuge der Klasse M und S gefahren werden

Details

Zweirädrige Kleinkrafträder

Fahrräder mit Hilfsmotor

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Bei allen Fahrzeugen gilt:

  • Bauartbestimmte Höchstgeschw. max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Nenndauerleistung max. 4 kw bei Elektromotoren

Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor beträgt die max. Nutzleistung 4 kw.Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen.

Somit darf man mit der Klasse AM Kraftfahrzeuge der ehemaligen Klasse M und S fahren.


Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildungsfahrzeug

Yamaha Aexor 50 ccm