Klasse AM
- Kleinkrafträder
- bis max. 50 cm³
- max. 45 km/h
- ab 16 Jahre
- mit der Klasse AM dürfen Fahrzeuge der Klasse M und S gefahren werden
Details
Zweirädrige Kleinkrafträder
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Bei allen Fahrzeugen gilt:
- Bauartbestimmte Höchstgeschw. max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Nenndauerleistung max. 4 kw bei Elektromotoren
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor beträgt die max. Nutzleistung 4 kw.Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse max. 350 kg betragen.
Somit darf man mit der Klasse AM Kraftfahrzeuge der ehemaligen Klasse M und S fahren.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsfahrzeug
Yamaha Aexor 50 ccm