Führerschein mit 17

„Das Projekt„Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - war ein voller Erfolg und wurde von der Bundesregierung in ein Gesetz umgewandelt.

Es gibt Fahranfängern, mit 17 Jahren, das Recht Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. Klasse BE zu führen.

Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, die die frisch gebackenen Autofahrer dann an ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

 

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen haben.
  • Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
  • Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland und Österreich