Führerschein mit 17
„Das Projekt„Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - war ein voller Erfolg und wurde von der Bundesregierung in ein Gesetz umgewandelt.
Es gibt Fahranfängern, mit 17 Jahren, das Recht Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. Klasse BE zu führen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, die die frisch gebackenen Autofahrer dann an ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen haben.
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden.
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland und Österreich