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„Das Projekt„Führerschein ab 17“ - auch begleitetes Fahren genannt - war ein voller Erfolg und wurde von der Bundesregierung in ein Gesetz umgewandelt.
Es gibt Fahranfängern, mit 17 Jahren, das Recht Kraftfahrzeuge der Klasse B bzw. Klasse BE zu führen.
Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung, die die frisch gebackenen Autofahrer dann an ihrem 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, darf nur unter bestimmten Bedingungen selbst ans Steuer: